Unter die Rubrik "neue Selbständige" fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die kein Gewerbeschein notwendig ist (z.B. Autoren, Gutachter, Übersetzer, Vortragende, Psychotherapeuten). Die Merkmale der neuen Selbständigkeit decken sich im Wesentlichen mit jenen von Werkvertragsnehmern mit Gewerbeschein, nämlich: Neue Selbständige haben ihre Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu melden, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von EUR 6.453,35 übersteigt.

Für "neue Selbständige" ist die Gewährung des Gründungsbonus jedoch nicht möglich.