Unter die Rubrik "neue Selbständige" fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die kein Gewerbeschein notwendig ist (z.B. Autoren, Gutachter, Übersetzer, Vortragende, Psychotherapeuten).
Die Merkmale der neuen Selbständigkeit decken sich im Wesentlichen mit jenen von Werkvertragsnehmern mit Gewerbeschein, nämlich:
- persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber
- die Tätigkeit muss nicht persönlich ausgeübt werden (Vertretungsrecht durch Dritte)
- der Werkvertragsnehmer ist nicht weisungsgebunden
- der Auftragnehmer verfügt über unternehmerische Infrastruktur (Büro, Betriebsmittel etc.)
Neue Selbständige haben ihre Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu melden, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von EUR 6.453,35 übersteigt.
Für "neue Selbständige" ist die Gewährung des Gründungsbonus jedoch nicht möglich.